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Publish date: 2023-03-19 13:26:16
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Es ist eine schwierige Debatte: Sollten auch Kinder bestraft werden dürfen?
Da die mutmaßlichen Täterinnen im Fall Luise unter 14 sind, können sie derzeit strafrechtlich nicht belangt werden.
Günter Krings (53), rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sieht das kritisch, sagt zu BILD am SONNTAG: „Auch 12- und 13-Jährige wissen, dass man nicht töten darf. Wir müssen daher die Debatte um eine Herabsetzung des Alters der Strafmündigkeit führen.“
Krings fordert, dass die Bundesländer wieder mehr Einrichtungen bereitstellen, in denen kriminelle Kinder und Jugendliche per Gerichtsbeschluss geschlossen untergebracht werden könnten. Dies ist heute nur erlaubt, wenn sie für sich oder andere eine Gefahr darstellten.
Justizminister Marco Buschmann (50, FDP) hat Bedenken, verweist gegenüber BILD am SONNTAG auf bestehende Möglichkeiten: „Solch schwere Verbrechen können nicht folgenlos bleiben. Jede Debatte über Anpassungen im Strafrecht sollte man mit kühlem Kopf führen.“
Der Minister weiter: „Kinder unter 14 Jahren werden zwar strafrechtlich nicht belangt. Unsere Rechtsordnung hält aber bereits Mittel bereit, um auch auf schwere Gewalttaten von Kindern unter 14 Jahren zu reagieren.“
Buschmann meint damit die geschlossene Unterbringung in Heimen oder in der Psychiatrie. Wissenschaftliche Erkenntnisse würden zeigen, so Buschmann, dass Kinder eine andere Behandlung als Jugendliche oder Erwachsene brauchen.
Dieser Artikel stammt aus BILD am SONNTAG. Das ePaper der gesamten Ausgabe gibt es hier.
Gerd Hamme vom nordrhein-westfälischen Richterbund fordert: „Es ist die Aufgabe des Gesetzgebers zu überprüfen, ob der Entwicklungsstand von Kindern und Jugendlichen heute anders ist als vor 20 Jahren oder noch früher.“
Das ist keine einfache Analyse. Sebastian Bartoschek (43), Psychologe und Experte für Kinder und Jugendliche, sagt zu BILD am SONNTAG: „Es stimmt, dass die Periode früher einsetzt. Beim ersten Sex halten sich die Zahlen dafür konstant. Die Kids rauchen heute weniger, weil insgesamt weniger geraucht wird. Schauen dafür mehr Pornos, weil der Zugang heute oft leichter ist.“
Wenn einzelne Entwicklungsschritte heute früher einsetzen würden, „zähle das aber nicht als Argument dafür, die Grenze zu Strafmündigkeit herabzusetzen“.
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